Der Kläger verlangt von seiner Rechtsschutzversicherung, der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, eine Deckungszusage aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Er ist seit 2005 Nutzer von Facebook und seit 2010 bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Im April 2021 wurden personenbezogene Daten des Klägers und anderer Facebook-Nutzer im Internet veröffentlicht, nachdem diese aufgrund einer Sicherheitslücke bei Facebook ausgelesen wurden. Der Kläger forderte von Facebook Schadensersatz, Auskunft und Unterlassung weiterer Datenschutzverstöße. Er bat die Beklagte um Deckungsschutz für diese Ansprüche, was die Beklagte mit der Begründung ablehnte, der Versicherungsfall sei vor Beginn der Versicherung eingetreten. Der Kläger meint, der Versicherungsfall sei 2021 eingetreten, während die Beklagte von einem Dauerverstoß seit 2005 ausgeht. Der Kläger beantragt festzustellen, dass die Beklagte zur Gewährung von Deckungsschutz verpflichtet ist. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage.