Rechtsschutzversicherungsrecht: Unsere Expertise.
Auseinandersetzungen mit Rechtsschutzversicherern bringen viele Probleme.
Keen Law bringt die Lösung - für Verbraucherkanzleien und deren Prozesskostenfinanzierer.

Auseinandersetzungen mit Rechtsschutzversicherern bringen viele Probleme.
Keen Law bringt die Lösung - für Verbraucherkanzleien und deren Prozesskostenfinanzierer.
Rechtsschutzversicherungsrecht ist Vertragsrecht. Ob die Deckung zu Recht oder zu Unrecht versagt wurde, lässt sich nur nach gründlicher Lektüre der einschlägigen Bedingungswerke sagen.
Der hierfür notwendige Aufwand rechnet sich angesichts der vergleichsweise geringen Streitwerte häufig nicht. Diese Paarung aus Ungleichgewicht und Undurchsichtigkeit machen sich die Versicherer systematisch zu Nutzen und lehnen ihre Leistungspflicht unter massenweiser Anführung unberechtigter Gründe ab - in der Hoffnung, der Rechtsanwalt verzichte aus Opportunitätserwägungen auf eine Durchsetzung des Deckungs- oder Gebührenanspruches. Diese Taktik geht häufig auf.
Wir bei Keen Law disziplinieren die Rechtsschutzversicherer. Wir kennen die Bedingungswerke und erkennen formale Fehler der Versicherer. Wir identifizieren argumentative Nebelkerzen und verfolgen bestehende Ansprüche konsequent. Wir haben unsere Prozesse auf die Auseinandersetzung mit Rechtsschutzversicherern ausgerichtet und kämpfen für ein grundlegend verbessertes Regulierungsverhalten der Branche.
Eine Situation, die Ihnen vielleicht bekannt ist:
Sie sind Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, für Arbeitsrecht, für Medizinrecht, oder für Verkehrsrecht. Diese Rechtsgebiete beherrschen Sie. Hier sind Sie Profi.
Um das Verfahren Ihres Mandanten bearbeiten zu können, müssen Sie sich aber zunächst auf die Gebiete des VVG, der ARB, und aller möglichen versicherungsrechtlichen Einwänden begeben. Hierauf sind Sie nicht spezialisiert. Hier müssen Sie aber antreten. Gegen die Versicherung und gegen deren Anwälte, die den ganzen Tag auf dem Platz des (Rechtsschutz-)Versicherungsrechts spielen.
Das Fehlen einer rechtsschutzversicherungsrechtlichen Kanzlei für Verbraucher (und deren Bevollmächtigten) hat aus unserer Sicht in den letzten Jahren zu einem strukturellen Nachteil der Versicherungsnehmer geführt. Um diese Lücke zu schließen haben wir Keen Law gegründet - aus einer der führenden Verbraucherrechtskanzleien in Deutschland heraus. Wir bearbeiten keine Hauptsacheverfahren. Wir setzen uns (ebenso wie die Bevollmächtigten der Versicherer) ausschließlich mit rechtsschutzversicherungsrechtlichen Angelegenheiten auseinander. So setzen wir die Interessen von Ihnen und Ihren Mandanten bestmöglich durch.