Regress? Abwehr!

Lassen Sie sich nicht um den Erfolg Ihrer Arbeit bringen!

Der Bundesgerichtshof (IX ZR 165/19) hat im September vergangenen Jahres entschieden: Die Deckungszusage des Versicherers entfaltet keine Schutzwirkung gegenüber dem Rechtsanwalt.

Viele Versicherer haben sich hiernach bereits an Kanzleien gewandt und die Rückerstattung bereits gezahlter Geschäftsgebühren oder Verfahrenskosten gefordert.

Wir bei Keen Law beraten Sie in haftungsrechtlichen Angelegenheiten. Sollten Sie sich einer Inanspruchnahme der Versicherer ausgesetzt sehen, übernehmen wir Ihre Verteidigung.

Regressverfahren

Zeitintensiv. Lästig. Schädigend.

Wir unterstützen Sie!

Es gibt viele Fehler, die zu einer Anwaltshaftung führen können, etwa Nachlässigkeiten im Kontext der

  • Sachverhaltsaufklärung
  • Wahl des sichersten Weges
  • Schadenminderungsobliegenheiten
  • Aufklärungspflicht über Prozessrisiken
  • Beratungs- und Belehrungspflichten

Dabei heißt "Fehler" nicht gleich "Haftung"! Wir unterstützen Sie und bieten Ihnen eine qualitätvolle Prozessvertretung gegen Regressforderungen. Da die Fragen der Anwaltshaftung in der Regel losgelöst von der Thematik des eigentlichen Hauptsacheverfahrens zu beantworten sind, können Sie hier ohne Einschränkungen auf uns zählen.

Haftungssorgen erledigen!