Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht Berlin zugunsten des Beklagten, vertreten durch unsere Kanzlei, und wies die Klage des Klägers auf Schadensersatz ab. Der Kläger, ein Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche, hatte den Beklagten auf Schadensersatz verklagt und behauptet, dieser habe seine vertraglichen Pflichten verletzt, was zu erheblichen finanziellen Schäden geführt habe. Doch das Gericht erkannte die Klage als unbegründet und sprach dem Beklagten Recht zu.