LG Berlin (Az.: 37 O 207/24): Abweisung einer Schadensersatzklage im Werkvertragsrecht

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Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht Berlin zugunsten des Beklagten, vertreten durch unsere Kanzlei, und wies die Klage des Klägers auf Schadensersatz ab. Der Kläger, ein Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche, hatte den Beklagten auf Schadensersatz verklagt und behauptet, dieser habe seine vertraglichen Pflichten verletzt, was zu erheblichen finanziellen Schäden geführt habe. Doch das Gericht erkannte die Klage als unbegründet und sprach dem Beklagten Recht zu.

Der Kläger stützte seine Klage auf den Vorwurf, der Beklagte habe im Rahmen eines vereinbarten Werkvertrags gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen, was zu Bauverzögerungen und weiteren Schäden geführt habe. Insbesondere wurden Termine und vereinbarte Bauleistungen nicht eingehalten, was den Kläger angeblich in seiner Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigte. Die Schadenshöhe bezifferte der Kläger auf mehrere hunderttausend Euro.

Das Gericht stellte jedoch bereits zu Beginn der Verhandlung klar, dass der Kläger es versäumt hatte, entscheidende Beweise für seine Behauptungen vorzulegen. Nach § 280 BGB muss der Kläger nicht nur eine Vertragsverletzung des Beklagten nachweisen, sondern auch den Schaden und die ursächliche Verbindung zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden eindeutig belegen. Der Kläger konnte jedoch weder den konkreten Schaden detailliert nachweisen, noch wurde der Kausalzusammenhang zwischen der angeblichen Pflichtverletzung des Beklagten und den tatsächlich entstandenen Schäden ausreichend dargestellt. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger vor allem bei der Schadensermittlung und der Nachweisführung versagt hatte, was zur vollständigen Abweisung der Klage führte.

Ein weiterer entscheidender Aspekt war die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche. Die Ansprüche des Klägers waren, so das Gericht, bereits aufgrund der Verjährungsfrist verfallen. Der Kläger hatte es versäumt, seine Schadenersatzforderung innerhalb der gesetzlichen Fristen anzumelden. In Bau- und Werkvertragsrecht spielen Verjährungsfristen eine zentrale Rolle, und in diesem Fall war die Verjährung der Klageeinreichung ein schwerwiegendes Manko für den Kläger. Das Gericht wies daher die Klage auch auf dieser Basis ab.

Die Frage der Haftung des Beklagten wurde ebenfalls intensiv geprüft. Der Kläger hatte behauptet, der Beklagte sei für die Verzögerungen und Mängel verantwortlich. Das Gericht stellte jedoch klar, dass es keine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen gab, die eine Haftung des Beklagten im vorliegenden Fall begründeten. Insbesondere wurde kein Verschulden des Beklagten nachgewiesen, und die vom Kläger vorgetragenen Verzögerungen konnten auf externe Ursachen wie Bauunterbrechungen durch Dritte oder höhere Gewalt zurückgeführt werden. Diese Faktoren führten zu einer Entlastung des Beklagten von der Haftung.

Ein weiteres wichtiges Argument des Beklagten, das im Urteil berücksichtigt wurde, war die unzureichende Schadensermittlung des Klägers. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keine nachvollziehbare und detaillierte Aufstellung der entstandenen Schäden vorlegen konnte. Stattdessen wurden lediglich pauschale Schätzungen eingereicht, die weder die Höhe noch die Ursache des Schadens präzise belegten. Der Kläger hatte versäumt, den Schaden in seiner konkreten Größe und Verteilung zu belegen, was letztlich zur Abweisung der Klage führte.

Zusammenfassend stellte das Gericht fest, dass der Kläger in keiner Weise den für eine Schadenersatzklage erforderlichen Beweis für eine Pflichtverletzung des Beklagten, den Schaden und die Kausalität erbringen konnte. Auch die Verjährung der Ansprüche und die unzureichende Schadensermittlung trugen maßgeblich zur Entscheidung bei.

Für den Beklagten, der in diesem Fall von uns vertreten wurde, bedeutet das Urteil einen klaren und vollständigen Prozesssieg. Das Gericht stellte fest, dass die Klage unbegründet war und keine rechtlichen Voraussetzungen für eine Haftung des Beklagten vorlagen. Der Beklagte wurde vollständig von den Forderungen des Klägers entlastet, was als Erfolg für unsere Mandantschaft gewertet werden kann.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer präzisen und gut begründeten Beweisführung in Schadenersatzprozessen. Insbesondere im Bau- und Werkvertragsrecht ist es entscheidend, den Schaden eindeutig und detailliert zu belegen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zu sichern. Der Sieg des Beklagten zeigt, dass es sich auszahlt, von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten zu werden, die die rechtlichen Fallstricke eines Zivilprozesses genau kennen und die Ansprüche der Mandanten erfolgreich verteidigen können.

Für alle, die mit ähnlichen Vertragsstreitigkeiten oder Schadenersatzansprüchen konfrontiert sind, bietet dieses Urteil wertvolle Einsichten. Es verdeutlicht, wie wichtig es ist, Fristen einzuhalten und sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung zu holen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.