AG Köpenick (Az.: 7 C 373/22): Kosten für Rückabwicklung von Ansprüchen gegen Lebensversicherer durch RSV übernommen
Das Amtsgericht Köpenick hat zugunsten unseres Mandanten entschieden, dass die Allianz RS-Service als Abwicklungsunternehmen der Allianz Versicherungs-AG verpflichtet ist, Deckungsschutz für die außergerichtliche Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen zu gewähren. Die Versicherung hatte den Antrag auf Deckung zunächst abgelehnt, was das Gericht als rechtswidrig beurteilte.
Sachverhalt: Streit um Rechtsschutz bei Lebensversicherungsrückabwicklung
Unser Mandant beantragte im April 2022 Deckungsschutz zur außergerichtlichen Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen gegen die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG. Grund war der Verdacht auf eine unwirksame Widerspruchsbelehrung beim Abschluss des Versicherungsvertrags im Jahr 1999. Nach mehreren Schriftwechseln und der Anforderung zusätzlicher Unterlagen lehnte die Versicherung den Antrag im Juni 2022 ab, da die Widerspruchsbelehrung aus ihrer Sicht rechtlich nicht zu beanstanden sei.
Unser Mandant argumentierte, dass die Deckungsanfrage aufgrund der verzögerten Bearbeitung und fehlenden Fristenwahrung durch die Versicherung als anerkannt gelten müsse. Zudem sei die Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlerhaft, wodurch die Geltendmachung seiner Ansprüche gerechtfertigt sei.
Entscheidungsgründe: Verzögerte Bearbeitung führt zur Deckungspflicht
Das Gericht stellte klar, dass die Deckungszusage gemäß §§ 125 VVG und § 18 Abs. 1b ARB DEG 2009 zu gewähren ist. Es kritisierte die verzögerte Bearbeitung der Deckungsanfrage durch die Versicherung, die über einen Monat benötigte, um notwendige Prüfungen durchzuführen. Eine solche Verzögerung verletze die Verpflichtung zur unverzüglichen Bearbeitung und führe dazu, dass das Rechtsschutzbedürfnis als anerkannt gilt.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die rechtliche und tatsächliche Komplexität des Falles keine außergewöhnlich lange Prüfungszeit rechtfertigte. Die Beurteilung der Wirksamkeit einer Widerspruchsbelehrung sei eine häufige und rechtlich gut geklärte Fragestellung, die keine monatelange Bearbeitung benötige.
Bedeutung des Urteils: Stärkung der Rechte von Versicherungsnehmern
Das Urteil stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern, indem es die strengen Anforderungen an die Bearbeitungsfristen und die Prüfpflichten der Versicherer unterstreicht. Es zeigt, dass Versicherer die Rechte ihrer Kunden nicht durch verzögerte oder oberflächliche Bearbeitung von Anträgen einschränken dürfen.
Mit dieser Entscheidung hat unser Mandant nicht nur Deckungsschutz erlangt, sondern auch ein klares Signal an Versicherer gesendet, ihre Pflichten ernst zu nehmen. Rechtsschutzversicherung, Rückabwicklungsansprüche und Widerspruchsbelehrungen bleiben zentrale Themen, bei denen Versicherte auf umfassenden rechtlichen Schutz vertrauen können.