Unfallversicherung.
Wir helfen bei
Antragsstellung.
Anspruchsdurchsetzung.
Erst-/Nachbemessung.
Fehlerhafte Gutachten.

Wer nach einem Unfall Leistungen aus der Unfallversicherung beantragt, kann auf bürokratische Hürden und Verzögerungen stoßen. Oftmals wird die Anerkennung der Leistungspflicht hinausgezögert oder nur vorübergehend gewährt. Trotz langjähriger Beitragszahlungen erhalten viele Versicherte nicht die volle ihnen zustehende Entschädigung. Wenn der Versicherer den Vertrag wegen angeblicher Fehlangaben kündigt oder wegen arglistiger Täuschung anficht, ist rechtlicher Beistand unerlässlich.

Nach einem Unfall ist der Antrag auf Leistung aus der Unfallversicherung entscheidend für finanzielle Unterstützung. Die genaue Definition eines Unfalls variiert je nach Versicherungspolice, aber im Allgemeinen muss es eine plötzliche, unfreiwillige und von außen kommende Ursache sein. Die Unfallversicherung deckt - soweit die Voraussetzungen der Definition erfüllt sind - Schäden durch dauerhafte Invalidität ab, mit Leistungen wie Invaliditätsleistungen, Unfallrente und mehr. Es wird empfohlen, den Antrag gemeinsam mit einem Anwalt für Versicherungsrecht auszufüllen, um Missverständnisse zu vermeiden, besonders da die Interpretation der Fragen durch den Versicherer abweichen kann. Dabei wird auch auf wichtige Fristen und Nachweispflichten hingewiesen.

Weitere Leistungen

Beratung bei Antragsstellung der Versicherungsleistung

Die Verweigerung von Leistungen in der Unfallversicherung kann auf diverse Ursachen zurückgeführt werden. Hierzu zählen Unklarheiten bezüglich des Unfallereignisses, das Fehlen eines anhaltenden Schadens, das Versäumen von Fristen und die Möglichkeit einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann den Versicherungsfall detailliert überprüfen und dazu beitragen, mögliche unrechtmäßige Leistungsverweigerungen aufzuklären.

Der Rücktritt oder die Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer erfolgt rückwirkend und hat oft mit Unregelmäßigkeiten in den Gesundheitsangaben des Versicherten zu tun. Nach Erhalt der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Entscheidung anzufechten oder sich zu verteidigen. Schnelles Handeln und rechtliche Beratung sind entscheidend. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um mögliche rechtliche Probleme zu minimieren.

Weitere Leistungen

Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der Unfallversicherung

In der Unfallversicherung sind die Erstbemessung und die Neubemessung entscheidende Zeitpunkte. Die Erstbemessung, die den Invaliditätsgrad festlegt, erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall. Die Auszahlung erfolgt basierend auf dieser Einschätzung, ohne auf den Abschluss der Heilbehandlung zu warten. Innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall haben sowohl der Versicherte als auch der Versicherer das Recht auf eine Neubemessung. Eine neue Einschätzung und gegebenenfalls eine Nachzahlung können beantragt werden. Bei Verzögerungen oder unzureichenden Zahlungen bieten wir beratende Unterstützung an.

Weitere Leistungen

Unterstützung bei Erst- und Neubemessung

Um Ansprüche bei einem Unfallversicherer geltend zu machen, ist ein Gutachten über die dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erforderlich. Zunächst wird ein hausärztliches Gutachten erstellt, bei dem der Versicherte den Arzt von der Schweigepflicht entbindet. In vielen Fällen genügt das hausärztliche Gutachten nicht, und der Versicherte wird zu einem spezialisierten Arzt verwiesen. Das Ergebnis des Gutachtens muss nicht akzeptiert werden, insbesondere wenn der Arzt vom Versicherer ausgewählt wurde. Bei Uneinigkeiten ist es ratsam, rechtliche Unterstützung zu suchen, um mögliche Schritte zu prüfen und Fristen einzuhalten.

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Prüfung des Gutachtens

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