Unfallversicherung

Leistungsverweigerung

Leistungsverweigerung

Gründe für die Ablehnung von Leistungen aus der Unfallversicherung können vielfältig sein. Leistungsablehnungen durch den Versicherer sind nicht immer gerechtfertigt. Betroffene sollten sich in solchen Fällen an einen spezialisierten Anwalt wenden, um den Versicherungsvertrag und Versicherungsfall dahingehend überprüfen zu lassen, ob eine unrechtmäßige Leistungsverweigerung vorliegt.

  1. Es liegt kein Unfall nach der Definition vor

Bei Anträgen auf Invaliditätszahlung kann es zu Ablehnungen kommen, wenn die Klarheit über das Vorliegen eines Unfalls fehlt. Es ist notwendig zu beweisen, dass nicht nur ein Unfall stattgefunden hat, sondern auch, dass die in den Bedingungen festgelegten Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn die Verletzung durch ein von außen kommendem Ereignis verursacht wurde. Selbst verschuldete Unfälle sind in der Regel nicht versichert. Bei der Antragstellung kann es auch zu Problemen kommen, wenn Details nicht erwähnt werden. In solchen Fällen ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts ratsam, um alle relevanten Fakten zu berücksichtigen.

  1. Es handelt sich nicht um einen dauerhaften Schaden

Leistungen für Invalidität und Unfallrente werden ausschließlich gewährt, wenn eine anhaltende und erhebliche körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Bestimmte Erkrankungen wie z.B. ein Bandscheibenvorfall oder ein gebrochener Arm gelten nicht als Invalidität. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass die Beschwerden heilbar sind und keine dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen zurückbleiben. Eine Invalidität tritt jedoch ein, wenn der Arm langfristig in seiner Funktion beeinträchtigt ist oder verloren geht. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf Leistungen.

  1. Fristen wurden nicht erfüllt

Versicherungsunternehmen legen strikte Fristen fest, die von den Versicherungsnehmern eingehalten werden müssen. Dies schließt beispielsweise die Frist ein, innerhalb der der Versicherungsnehmer den Versicherer über den Unfall informieren muss. Wenn Versicherungsnehmer diesen Zeitrahmen versäumen und sich erst nach Ablauf an ihren Versicherer wenden, behält sich der Versicherer das Recht vor, von seiner Verpflichtung zur Leistung abzusehen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, im Falle eines Unfalls das Versicherungsunternehmen umgehend zu benachrichtigen, selbst wenn noch nicht klar ist, ob eine Invalidität resultieren wird.

  1. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Der Versicherer ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegt. Eine solche Verletzung ist gegeben, wenn im Rahmen des Antragsverfahrens zum Abschluss des Versicherungsvertrags Angaben verschwiegen oder unvollständig angegeben wurden.

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