Berufsunfähigkeitsversicherung

Unwirksamkeit des befristeten Anerkenntnisses

Wann ist das befristete Anerkenntnis unwirksam?

Die Wirksamkeit eines zeitlich begrenzten Anerkenntnisses in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter die Formulierung der Vertragsbedingungen und die Form und der Inhalt des befristeten Anerkenntnisses. Der Versicherungsvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen der Versicherer Leistungen erbringen wird. Daher ist es essenziell, die konkreten Klauseln und Regelungen zu überprüfen, die sich auf zeitlich begrenzte Anerkenntnisse beziehen. Darüber hinaus sollte die Form und der Inhalt des Anerkenntnisses vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) überprüft werden, der in seinen Entscheidungen formelle und inhaltliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit solcher Anerkenntnisse festgelegt hat.

Sind rückwirkende Befristungen erlaubt? 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in der Vergangenheit zu klären, ob es erlaubt ist, dass der Versicherer während der Erstprüfung feststellt, dass die versicherte Person in der Vergangenheit zwar bedingungsgemäß berufsunfähig war, aber zum Zeitpunkt der Leistungsprüfung diese Berufsunfähigkeit bereits nicht mehr besteht. Statt einer eigentlich erforderlichen unbefristeten Anerkennung und gleichzeitigen Einstellung der Leistung, was zu einer Verlagerung der Beweislast zugunsten des Versicherers führen würde, haben Versicherer häufig eine rückwirkend befristete Anerkennung ausgesprochen. 

Der BGH hat in seinem Urteil vom 23.02.2022 entschieden, dass der Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine rückwirkend befristete Anerkennung für einen bereits vergangenen Zeitraum aussprechen darf (Az. IV ZR 101/20). Obwohl in den meisten Verträgen und gemäß § 173 Abs. 2 VVG vorgesehen ist, dass der Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung einmalig für einen bestimmten Zeitraum - normalerweise bis zu zwölf Monate - eine befristete Anerkennung aussprechen darf, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt, bezieht sich diese gesetzliche Regelung nur auf zukünftige Befristungen. Der BGH hat erneut bestätigt, dass rückwirkende Befristungen für einen bereits vergangenen Zeitraum nicht zulässig und daher unwirksam sind. 

Zudem hat der BGH in seinem Urteil erneut festgehalten, dass der Versicherer an die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Leistungseinstellung gebunden ist. Der Versicherer darf seine Versicherungsbedingungen nicht einfach umgehen, indem er nach dem Wegfall der Berufsunfähigkeit eine rückwirkend befristete Anerkennung ausspricht. 

Welche rechtlichen Folgen hat eine unzulässige Befristung? 

Die unzulässige rückwirkende Befristung einer Anerkennung hat zur Konsequenz, dass das Anerkenntnis als unbefristet betrachtet wird. Dadurch richtet sich die Beendigung der Leistungspflicht des Versicherers gemäß den Bestimmungen des Nachprüfungsverfahrens. Es muss daher geprüft werden, ob die Mitteilung der rückwirkenden Befristung die strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen einer Einstellungsmitteilung erfüllt.

Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die unwirksame Befristung in eine Einstellungsmitteilung umgewandelt werden, wodurch die Leistungspflicht des Versicherers mit Ablauf des dritten Monats nach Erhalt dieser Mitteilung endet. Falls die Mitteilung der Befristung jedoch nicht den strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen einer Einstellungsmitteilung entspricht, bleibt die unbefristete Leistungspflicht des Versicherers bestehen, bis er ein neues Nachprüfungsverfahren einschließlich einer erneuten Einstellungsmitteilung einleitet. 

Was sollten betroffene Versicherungsnehmer nun tun? 

Viele befristete Anerkenntnisse sind aufgrund der nun endgültigen Entscheidung des BGH unzulässig geworden, da die Befristung unwirksam ist. Betroffene könnten daher im Einzelfall weitere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen, obwohl das Regulierungsverfahren der Versicherungen bereits abgeschlossen ist. Denn in den meisten Fällen dürften die Versicherungen keine abschließende Leistungsentscheidungen oder Einstellungsmitteilungen getroffen haben, die den rechtlichen Anforderungen des BGH entsprechen. Daher sollten betroffene Versicherte unbedingt die Leistungsentscheidungen ihrer BU-Versicherung rechtlich prüfen lassen, um weitere Monatsrenten oder sogar weitere unbefristete Leistungen aus dem Vertrag zu sichern.

 

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