GDV-Zahlen: Nur 717 Deckungsklagen 2021

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat kürzlich seine Zahlen zu den in 2021 geführten Ombudsmannverfahren und Deckungsprozessen veröffentlicht. Nach Aussagen des Verbandes stehen einer mittleren vierstelligen Anzahl an Beschwerden lediglich 717 geführte Deckungsklagen im gesamten Jahr 2021, verteilt über die gesamte Rechtsschutzbranche gegenüber.

Thomas Lämmrich, Leiter Unfall, Rechtsschutz, Assistance bei dem GDV schrieb hierzu bei bei LinkedIn:

“Die niedrige #Deckungsprozessquote ist übrigens auch ein Erklärungsansatz für etliche #Ombudsmannbeschwerde. Denn in der Rechtsschutzversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Klagen gegen den Rechtsschutzversicherer selbst. Das wird durch das für die Versicherten #kostenfreie Versicherungsombudsmann-Verfahren aufgefangen. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR ist der Versicherer übrigens an die Entscheidung des Ombudsmannes #gebunden.”

Gleichzeitig sieht Lämmrich das uralte Klischee, die RSV gehöre seit jeher zu den konfliktträchtigsten Versicherungsparteien, als widerlegt an. Setze man nämlich die Zahl beider Prozesse (Ombundsmannverfahren und Deckungsprozesse) in das Gesamtverhältnis der nach seiner Aussage rund 4 Mio. Schadensfällen, käme man zu dem Ergebnis, das 99,9 Prozent der Rechtsschutzfälle reibungslos reguliert werden würden.

Diese Einschätzung entspricht jedenfalls hinsichtlich der in 2021 geführten Massenschadensfällen (Diesel/Automotive, PKV, Kreditwiderrufe und co.) in keiner Weise unserer Erfahrung und den Erkenntnissen unserer Partnerkanzleien.

Die (erstaunlich) niedrige Zahl der geführten Deckungsklagen lässt sich wohl ohne Weiteres auf das mit einem Deckungsklageverfahren verbundenen Kostenrisiko zurückführen. Aber auch der Umstand, dass die meisten Verbraucherkanzleien fast schon traditionell den Fokus eher auf die plausiblen und gedeckten Hauptsachestreitigkeiten legen, als sich zunächst über Jahre (man denke auch an den steigenden Nutzungsersatz) mit den Versicherern auseinanderzusetzen, wird einen immensen Einfluss (gehabt) haben.

Demgegenüber sind Ombudsmannverfahren zwar für den Versicherungsnehmer kostenfrei – ein erstattungsfähiger Anspruch für das Führen des Schlichtungsverfahrens ergibt sich allerdings nicht, sodass das Verfahren zwar für Versicherungsnehmer attraktiv erscheint, sich für Rechtsanwälte aber häufig nicht (in der Masse) rentabel bearbeiten lassen wird.

Im Ergebnis wird der allergrößte Teil der (unberechtigten) Ablehnungen daher schlicht aus Kosten-/Nutzen-/Aufwandserwägungen heraus auf der Strecke geblieben sein. Dieser Fakt dürfte die Einordnung der Statistik durch den GDV erheblich trüben.

Wie aussagekräftig die diesjährigen Zahlen des GDV am Ende tatsächlich sind, wird sich aber am ehesten nach den Jahresergebnissen 2022 und 2023 zeigen – wenn auch die ersten prozesskostenfinanzierten Deckungsverfahren sich in Zahlen niederschlagen.