ARAG - Reaktion auf Deckungsklagen

von

Wie effektiv das konsequente (gerichtliche) Vorgehen gegen zu Unrecht verweigerte Deckungszusagen ist, zeigt das aktuelle Verhalten der ARAG.

Bereits im Februar 2022 hatte die Keen Law RA GmbH – vor den entsprechenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Ansprüchen aus § 852 BGB hinsichtlich Neu- und Gebrauchtwagen – mehrere Hände voll Deckungsklagen für in der Hauptsache bereits anhängige Rechtstreitigkeiten eingereicht.

Das Ergebnis:

Nach Zustellung der soweit ersichtlich ersten(!) Klage, in der wir einen Mandanten der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte (Berlin) im Deckungsstreit vertreten hatten, erteilte die ARAG in einer Vielzahl von Neu- und Gebrauchtwagenkonstellationen ihre Deckung – und das häufig vor der Zustellung der entsprechenden Klagen.

Besonders erfreulich: Hierbei erreichten auch viele Versicherungsnehmer bzw. Mandanten eine Deckungszusage, für die wir im Vorfeld nicht tätig geworden waren. So konnte in prozessökonomischer Art und Weise durch wenig in die Eskalation geführte Fälle einer Vielzahl von Verbrauchern zu ihrem Recht auf ein risikoloses Hauptsacheverfahren geholfen werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die ARAG ihr Deckungsverhalten in der Zukunft von Beginn an den tatsächlichen Erfolgsaussichten angesichts ausstehender Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausrichten, oder, ob eine weitere flächendeckende gerichtliche Auseinandersetzung provoziert werden wird.