Der Wandel des Rechtsmarkts aus Versicherersicht

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Der (Spät)Herbst zwischen Sommerpause und Jahresendspurt steht traditionell im Lichte von Veranstaltungen und Tagungen – auch in der Rechtsschutzbranche.  

So fand am 26. November 2022 die Fachtagung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) statt, die Thomas Lämmrich (u. a. Leiter Rechtsschutz beim GDV) auf LinkedIn wie folgt zusammenfasst: 

“Die Rechtsschutzversicherung ist mit Blick auf die #Nachhaltigkeit gefordert, vor allem mit Blick auf #SDG16 „Friede, Gerechtigkeit und starke Institutionen“, womit wir wieder beim Sicherstellen des Zugangs zum Recht sind.” 

Zum Thema “Sicherstellen des Zugangs zum Recht” gehörte auch die Betrachtung des sich (verändernden) Rechtsdienstleistungsmarktes. Die Versicherer setzen sich ganz offenbar mit den verändernden Geschäftsmodellen auseinander, wobei aktiv zwischen “Rechtsdienstleistern” und “Rechtsanwälten” unterschieden wird. 

Auch wirft die Versicherergemeinschaft, die sich als wesentliche Säule des “Zugangs zum Recht” sieht, einen sorgengeprägten Blick auf die steigende Inflation. Man fürchtet (wohl nicht unbegründet) hierdurch ansteigende Gegenstandswerte und höhere Rechtsverfolgungskosten.  

Inhaltlich ähnlich gestaltete sich der Rechtspolitische Diskurs 2022 der ROLAND Rechtsschutzversicherungs AG am 2. Dezember 2022. Unter der Teilnahme hochkarätiger Rednerinnen und Redner (u. A. Justizministerin a. D. Brigitte Zypries, Wolfgang Bosbach, RA Christian Solmecke, Präs’in OLG Celle Stefanie Otte, RA Philipp Caba und viele mehr) wurde auch über die Rolle der Rechtsschutzversicherer in einem sich stetig wandelnden (LegalTech-)Rechtsmarkt diskutiert. Die ROLAND schreibt sich hierbei unter der Strategie #konfliktlöser26 auf die Fahne, diesen Umbruch aktiv mitzugestalten.  

So äußert sich RA Dr. Ulrich Eberhardt (Vorstand ROLAND Rechtsschutzversicherungs AG) auf LinkedIn: 

“Meine persönliche These ist, dass die veränderten Bedürfnisse von Kund:innen sowie gesellschaftliche Entwicklungen den Wunsch nach digitalen und schnellen, vor allem auch außergerichtlichen Konfliktlösungen verstärken. Auch wenn dadurch die nicht zwingend juristische Konfliktlösung immer wichtiger wird, behält die Justiz grundsätzliche rechtsstaatliche Bedeutung. Mein Wunsch an den Gesetzgeber: Der Zugang zur Justiz muss gesichert werden, wobei rote Linien für die mit Digitalisierung meist verbundene Nutzung von Verhaltensdaten und den damit einhergehenden kommerziellen Interessen zu ziehen sind.”  

Rechtsschutzversicherer stellen unzweifelhaft einen – wenn nicht den – elementaren Grundpfeiler bei der Frage des Zugangs zum Recht dar, insbesondere bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten. Eine dem heutigen Zeitalter angepasste schnelle Rechtsdurchsetzung bedingt auch eine entsprechend schnelle Kommunikation mit den Versicherern – hier gibt es sicherlich Nachbesserungsbedarf.  

Ganz ausdrücklich begrüßen wir das Verständnis einiger Versicherer (hier stellvertretend: die ROLAND) sich als aktiver Konfliktlöser und nicht nur als Geldgeber zu sehen. Auch, wenn es hierfür wohl einiger (berufs)gesetzlicher Novellierungen durch den Gesetzgeber bedarf, glauben wir, dass eine Symbiose zwischen Rechtsdienstleistern, Anwaltschaft und Versicherern zukünftig wesentliche Fortschritte bei der effektiven Rechtsdurchsetzung erzielen kann – wir schauen auch diesbezüglich gespannt auf das Jahr 2023.