Berufsunfähigkeitsversicherung

Unwirksamkeit des befristeten Anerkenntnisses

Haben Sie in der Vergangenheit eine Berufsunfähigkeitsrente bezogen? Dann sollten Sie unbedingt anwaltlich überprüfen lassen, ob Ihr Versicherer die Zahlung zu Unrecht eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass eine zeitlich befristete Zahlung der BU-Rente unzulässig sein kann. Für zehntausende Betroffene bedeutet dies, dass sie bis heute noch einen Anspruch auf Fortzahlung der Rentenleistung haben – und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer die Leistungen eingestellt hat.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Die Rechtsprechung des BGH kann für Sie von Bedeutung sein, wenn Sie

  • erstens: innerhalb der letzten drei Jahre noch eine BU-Rente erhalten haben. Entscheidend ist, dass Ihnen innerhalb dieser Zeit (2021 oder später) noch Geld durch Ihren Versicherer ausgezahlt wurde und

  • zweitens: die BU-Rentenzahlung eingestellt worden ist, ohne, dass Sie sich einem sog. Nachprüfverfahren unterzogen haben.

Welchen Anspruch habe ich?

Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie von Ihrem Versicherer gegebenenfalls verlangen, dass er Ihnen die Rente rückwirkend, heißt: für alle Monate der Vergangenheit ab Einstellung der Rentenzahlungen, überweist. Außerdem ist der Versicherer dann verpflichtet, Ihnen die Rente auch für die Zukunft zu entrichten.

Gilt das auch, wenn ich wieder arbeite?

Ja! Wenn in ihrem Fall ein ordentliches Nachprüfverfahren nicht durchgeführt worden ist, können Sie die Rentenzahlungen der letzten Monate und der Zukunft auch dann beanspruchen, wenn Sie Ihrer alten oder einer neuen Arbeit nachgehen und auch dann, wenn sie zweifelslos nicht mehr berufsunfähig erkrankt sind.

Warum muss der Versicherer dann denn noch leisten?

Viele Versicherer erkennen ihre Leistungspflicht bei einem Antrag auf BU-Rente befristet, also nur für einen bestimmten und von vornherein festgelegten Zeitraum, an.

Mit Ablauf dieser Frist stellt der Versicherer dann die Zahlung ohne weitere Prüfung ein. Der Bundesgerichtshof hat nun für mehrere Konstellationen entschieden, dass dieses Vorgehen unwirksam und die Befristung unzulässig ist – etwa dann, wenn die Befristung nicht ausreichend begründet oder in den Bedingungen ausgeschlossen wurde. Auch eine sog. rückwirkende Befristung ist nach Ansicht der Karlsruher Richtern unrechtmäßig. Im Falle einer Unwirksamkeit gilt das Anerkenntnis des Versicherers unbegrenzt. Die Rente muss also so lange bezahlt werden, bis im Rahmen eines Nachprüfverfahrens festgestellt wird, dass die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegen. An dieser Formalie fehlt es meistens, die Folge: das Anerkenntnis hat weiter Bestand und der Versicherer muss für die Vergangenheit und Zukunft leisten.

Achtung Nachprüfungsverfahren:

Der Versicherer kann in der Regel einmal jährlich nachprüfen, ob der Krankheitsstand der Berufsunfähigkeit weiterhin erfüllt ist. Ist dies nicht (mehr) der Fall, stellt er die Rentenzahlung durch formelle Mitteilung endgültig ein. Ohne diese Erklärung ist der Versicherer verpflichtet, die Rente weiter zu zahlen.

Berechnungsbeispiel:

Der BU-Versicherer gewährt Ihnen ab dem 23.02.2019 befristet bis zum 22.02.2021 eine Rente von 2.000,00 EURO pro Monat (in Summe 48.000 EUR). Eine Einstellungsmitteilung erfolgt wegen der Befristung nicht. War diese Befristung unwirksam, ist der Versicherer wegen des (noch fehlenden) Nachprüfverfahrens verpflichtet, Ihnen rückwirkend bis heute weitere EUR 72.000,00 sofort und EUR 2.000,00/Monat zukünftig bis zur Nachholung des Nachprüfverfahrens zu zahlen.

Wie kann ich erfahren, ob ich Ansprüche habe?

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