Es gibt jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Rücktritt oder eine Anfechtung wirksam ist. Zum Beispiel muss die falsche Angabe erheblich genug sein, um den Willen der Versicherungsgesellschaft zum Vertragsabschluss zu beeinflussen. Zudem muss die Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Nach Erhalt der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Entscheidung anzufechten oder sich gegen sie zu verteidigen. Es ist entscheidend, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch den Versicherer umgehend rechtlichen Rat einholt und alle relevanten Unterlagen sammelt, um die Richtigkeit seiner Angaben nachweisen zu können. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Angelegenheit kann dazu beitragen, potenzielle rechtliche Probleme zu minimieren. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen dabei zur Seite.
Wann ist ein rechtliches Vorgehen ratsam?
Erfahrungen zeigen, dass ein Rücktritt des Versicherers vom Vertrag in vielen Fällen bereits aufgrund von Formfehlern scheitert. Auch der Vorwurf, der Versicherungsnehmer hätte arglistig getäuscht, kann oft nicht belegt werden. Es zeigt sich zudem häufig, dass falsche oder unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers aufgrund einer auf Abschluss und Provision ausgerichteten Beratung des Versicherungsvermittlers zustande gekommen sind. Eine solche Fehlberatung hat der Versicherer zu verantworten, wenn der Vermittler im Auftrag des Versicherers als sogenannter Agent tätig war.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer, wenn dieser den Vertrag angefochten oder vom Vertrag zurückgetreten ist.
Ihre Ansprechpartner: Arne Baron Boonstra und Maurice Gutgesell
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