LG Berlin (Az.: 23 O 132/21): Deckung für Streit um Widerrufsbelehrung bei Darlehensvertrag
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG verpflichtet ist, unserem Mandanten Deckungsschutz für ein Berufungsverfahren zu gewähren. Die Versicherung hatte dies zunächst mit Verweis auf fehlende Erfolgsaussichten abgelehnt. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Ablehnung unter den gegebenen Umständen nicht rechtmäßig war.
Sachverhalt: Streit um Widerrufsbelehrung bei Darlehensvertrag
Unser Mandant schloss im Jahr 2016 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines privat genutzten Fahrzeugs ab. Im Jahr 2019 widerrief er den Vertrag, da die vorgelegte Widerrufsbelehrung unvollständig und somit unwirksam war. Die Klage unseres Mandanten vor dem Landgericht Mönchengladbach auf Rückabwicklung des Vertrags wurde 2021 abgewiesen. Trotz dieses Urteils legte unser Mandant Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein und beantragte Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung.
Die Versicherung lehnte die Deckung mit der Begründung ab, dass die Erfolgsaussichten der Berufung nicht ausreichend seien. Zusätzlich führte sie formale Anforderungen an, die unser Mandant angeblich nicht eingehalten habe.
Entscheidungsgründe: Deckungsschutz wegen Erfolgsaussicht
Das Gericht urteilte, dass die Deckungszusage zu gewähren ist, da die Berufung unseres Mandanten hinreichende Erfolgsaussichten hat. Maßgeblich hierfür war, dass der Kläger einen vertretbaren Rechtsstandpunkt einnimmt und europarechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2008/48/EG nicht abschließend geklärt waren.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Rechtsschutzversicherung ihre Ablehnung nicht ausreichend begründete und sich auf eine verspätete Rüge formaljuristischer Punkte stützte. Solche Verzögerungen und inhaltlich unsubstantiierten Einwände verstoßen gegen die gesetzlichen Pflichten der Versicherer.
Wichtige Aspekte: Verwirkung und Fristversäumnis ausgeschlossen
Das Gericht wies die Argumente der Beklagten zurück, die sich auf eine angebliche Fristversäumnis unseres Mandanten bei der Einreichung relevanter Dokumente stützte. Es wurde hervorgehoben, dass die Versicherung selbst umfangreiche Korrespondenz mit den Anwälten des Mandanten geführt hatte und zusätzliche Anforderungen lediglich als „Förmelei“ zu werten seien.
Bedeutung des Urteils: Klärung der Erfolgsaussichten bei Berufungsverfahren <p< Das Urteil zeigt, dass die Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens durch Rechtsschutzversicherungen nicht auf rein formaljuristische Argumente gestützt werden darf. Die Entscheidung stellt klar, dass Versicherer verpflichtet sind, die individuelle Rechtslage gründlich und objektiv zu prüfen, insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie der Rückabwicklung von Darlehensverträgen.
Für unseren Mandanten bedeutet dieses Urteil, dass er nun die rechtliche Klärung seiner Ansprüche im Berufungsverfahren vorantreiben kann, ohne finanzielle Hindernisse durch die Versicherung befürchten zu müssen. Gleichzeitig bietet die Entscheidung eine Orientierung für zukünftige Streitfälle und setzt Maßstäbe für die Beurteilung von Deckungsschutzanfragen.